Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Als Unternehmensführer, Manager, Vorstand, Aufsichtsratsmitglied oder Geschäftsführer sind Sie zuhauf mit Strafvorschriften nicht nur aus dem Strafgesetzbuch, sondern auch aus den Wirtschaftsgesetzen konfrontiert, die Sie alleine aus Ihrer täglichen Arbeit heraus straffällig werden lassen können.

Zu denken ist hier an Insolvenzverschleppungstatbestände, Strafbarkeitsnormen aus den Regeln der Bilanzaufstellung, strafrechtlich bewehrte wettbewerbsrechtliche Normen, an Kreditbeschaffungstatbestände, an steuerrechtliche Vorschriften, Regelungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionen und viele, viele andere, die Ihnen wahrscheinlich überhaupt nicht bewusst sind.

An dieser Stelle setzt unsere Tätigkeit für Sie an. Wir klären auf und begleiten Unternehmensprozesse hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz. Die strafrechtliche Beratung wird hier eng verzahnt mit unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung und ist ohne diese nicht denkbar. Zu sehr sind an dieser Stelle diese Themen miteinander verwoben. Die Zusammenarbeit unserer verschiedenen Spezialisten-Teams im Sinne einer best practice versetzt unser Haus in die Lage, diesbezüglich eine exzellente Dienstleistung für Sie anbieten zu können.

Kommt es aber letztendlich zu Eingriffen und Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, begleiten wir Sie und Ihre betroffenen Mitarbeiter bis hin zu den jeweiligen gerichtlichen Strafverfahren. Erfahrene Strafverteidiger stehen Ihnen an dieser Stelle jederzeit zur Verfügung.

Letztlich muss betont werden, dass auch das Wirtschaftsstrafrecht in den vergangenen Jahren eine zunehmende Internationalisierung erfahren hat. Die Sachverhalte sind per se häufig grenzüberschreitend, aber auch das nationale Recht selbst wird in diesem Bereich nicht selten auch durch internationale Organe und Regelungen beeinflusst. Unsere Kanzlei ist diesen Herausforderungen gegenüber in Ihrem Sinne bestens gewappnet.

Kommt die Steuerfahndung in Ihr Haus, ist die Zeit der konzilianten Verhandlungsmöglichkeiten vorbei. Von Anfang an sollten Sie die Fahndungsmaßnahmen durch den Berater Ihres Vertrauens begleiten lassen, um frühzeitig die für Sie günstigsten Weichen für das nachfolgende Besteuerungs- und gegebenenfalls Strafverfahren stellen zu können. An dieser Stelle stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.

Christoph Schmitz-Schunken

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt Steuerrecht, Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln

(0241) 94621-116
(Sekretariat Frau Berger)

schmitz-schunken@daniel-hagelskamp.de

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